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Beskrivelse
Schon seit den Anfangen der europaischen Fusionskontrolle wurde um die Grenzziehung zwischen der Zustandigkeit der EU-Kommission und der Zustandigkeit mitgliedstaatlicher Wettbewerbsbehorden gerungen. Mit In-Kraft-Treten der EU-Fusionskontrollverordnung vom 21.12.1989 fielen Zusammenschlusse von sogenannter gemeinschaftsweiter Bedeutung in die Prufungskompetenz der EU-Kommission und Zusammenschlusse ohne gemeinschaftsweite Bedeutung in die Zustandigkeit der Wettbewerbsbehorden der betroffenen Mitgliedstaaten. Bei naherer Betrachtung stellt sich heraus, dass die in der geltenden EU-Fusionskontrollverordnung verankerten Umsatzschwellen Zusammenschlusse von und ohne gemeinschaftsweite Bedeutung nicht durchweg sachgerecht voneinander abgrenzen. So gab es in der Vergangenheit insbesondere eine Vielzahl von Zusammenschlussfallen, die auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten untersucht worden sind, obwohl sie von ihren Auswirkungen besser durch die EU-Kommission untersucht worden waren; im geringeren Umfang unterzog auch die EU-Kommission Transaktionen einer naheren fusionskontrollrechtlichen Kontrolle, die von ihrer Natur besser auf nationaler Ebene gepruft worden waren. Im Zuge der Untersuchung wird ein konkreter Vorschlag erarbeitet, anhand welcher Aufgreifkriterien die Zustandigkeit der EU-Kommission von der mitgliedstaatlicher Wettbewerbsbehorden besser als derzeit abgegrenzt werden. Die Suche nach geeigneten Aufgreifkriterien wird durch ein systemkonformen Verweisungsmechanismus zwischen der EU-Kommission und den mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehorden erganzt.