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Beskrivelse
Die Prasenz nicht-europaischer Religionen stellt das uberlieferte Privatschulsystem Deutschlands in Frage. Wahrend die oeffentliche Schule einen aus Art. 7 Abs. 1 GG hergeleiteten staatlichen Auftrag zur Integration der Kinder mit Migrationshintergrund hat, wirken Privatschulen fur ethnisch-religioese Minderheiten zumindest latent segregationsfoerdernd. Damit die Privatschulfreiheit nach Art. 7 Abs. 4 und 5 GG nicht den Integrationsauftrag der oeffentlichen Volksschule konterkariert, sind bei der Genehmigung von Privatschulen zusatzliche spezifische minderheitenbezogene Zulassungsbeschrankungen anzuwenden, so dass der Staat nur dann "grosszugig" die Privatschulfreiheit als Grundrecht gewahrt, wenn er es mit "vertrauten", im gemeinsamen Kulturkreis verwurzelten Religionsgemeinschaften zu tun hat.