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Beskrivelse
In jungster Zeit geben manche Landesrechnungshofe bei der Prufung der Finanzverwaltung der offentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die ubliche, bewahrte und notwendige Zuruckhaltung auf, prufen Vorgange, die im Bereich der Programmfreiheit liegen und stellen kritische und scheltende Prufungsurteile der Offentlichkeit vor. Die Studie untersucht am Beispiel des Sudwestfunks Baden-Baden, ob und inwieweit diese neue Praxis mit der in Artikel 5 des Grundgesetzes verankerten Rundfunkfreiheit vereinbar ist. Rundfunkfreiheit umfaat Programmhoheit, Selbstverwaltung und finanzielle Selbstandigkeit. Die Rechnungskontrolle des Finanzgebarens des SWF wird in erster Linie durch die anstaltsinterne Kontrolle sichergestellt, die - in Organleihe - der Landesrechnungshof von Rheinland-Pfalz wahrnimmt. Fur die externe Kontrolle zur Unterstutzung von Regierung und Parlament bleibt nicht mehr viel Raum. Der Rechnungshof ist zur "politischen und kulturellen Zuruckhaltung" verpflichtet und darf seine Prufungsergebnisse nur den durch das Gesetz bestimmten Adressaten zuleiten.