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Beskrivelse
Die Arbeit vergewissert sich der Bedeutung der teils willkurlichen, teils notwendigen Positivitat des auaeren Rechts nach der Rechtslehre Kants. Sie erschlieat sich deshalb die in diesem Werk aufgewiesene Wirklichkeit des praktischen Begriffs der Freiheit des Willens im auaeren Verhaltnis der Menschen untereinander. Die Rechtslehre wird somit insgesamt als ein System der Erkenntnis aus reinen Begriffen interpretiert und damit erstmals die ihr zugrunde liegende verstandesbegriffliche Verfassung entschlusselt. Entstanden ist ein nahezu durchgangiger Textkommentar, der den metaphysischen (d. h. rein begrifflichen) Anspruch des Werkes ernst nimmt, indem er den gedanklichen Gehalt durch die Nachzeichnung der Kantischen Methode philosophischer Erkenntnis gewinnt. Beilaufig beglaubigt sich dabei, dass die originale Textgestalt der Rechtslehre nichts weniger als korrupt ist. In ihr erscheint vielmehr die streng durchkomponierte Entwicklung des Rechtsbegriffs in seiner Totalitat als Rechtsidee.