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Beskrivelse
Gewohnheitsrecht gilt als alteste Rechtsquelle uberhaupt. Als ungeschriebenes Recht entfaltet es sich dabei vor allem in Rechtsordnungen ohne Kodifikation. Dennoch entspricht es der herrschenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, dass Gewohnheitsrecht auch im Gesetzesstaat der Bundesrepublik Deutschland existiere und wie ein Gesetz verbindlich sei. Seine legitimatorischen Grundlagen werden allerdings kaum noch reflektiert. Dabei sieht sich das Gewohnheitsrecht zunehmend den Angriffen derer ausgesetzt, die die Freiheit der wissenschaftlichen, am Gesetz orientierten Rechtsfindung betonen. Der Autor geht angesichts dessen der Frage nach, welche Legitimation Gewohnheitsrecht heute noch besitzt. Er analysiert die Geltungsaussagen des Grundgesetzes und diskutiert die Begrundungsmodelle der Rechtstheorie. Daruber hinaus untersucht er die tatsachlichen Erscheinungsformen des Gewohnheitsrechts in der Judikatur des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes. Im Ergebnis dieser kritischen Bestandsaufnahme entwickelt der Autor eine Konzeption der zivilrechtlichen Geltung von Gewohnheitsrecht unter dem Grundgesetz, die von den uberkommenen Auffassungen in Begrundung und Inhalt abweicht. Besonderes Gewicht kommt dabei der Bestimmung des Verhaltnisses von Gewohnheitsrecht und Richterspruch zu.