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Beskrivelse
Die Arbeit untersucht die Entwicklung des Schutzes der Gewasser durch die sachsische Rechtsordnung von der vorindustriellen Zeit bis zur Gegenwart. Am Beispiel des raren Naturgutes Wasser wird den Ursachen der Entstehung von Umweltrecht nachgegangen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Nutzungsverhaltnisse an den Gewassern. Es zeigt sich ein immerwahrendes Spannungsverhaltnis zwischen gemeinschaftlichen Nutzungsformen, dem Eigentumer- und Anliegergebrauch und hoheitlichen Verfugungsanspruchen. Deutlich wird ein standiges Bestreben der Herrschaftstrager, durch die Begrundung von hoheitlichen Aufsichtssystemen die Funktionsfahigkeit der Gewasser als Gemeinguter zu gewahrleisten. Dieses Grundmodell des Gewasserschutzes erscheint letztlich alternativlos.