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Beskrivelse
Die Arbeit stellt die heute geltende kantonale und eidgenossische Gesetzgebung und Praxis inbezug auf die Zulassigkeit von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (BZ) dar. Bei der Behandlung von Art. 29 RPG stutzt sie sich vorwiegend auf die umfangreiche Praxis zur inhaltsgleichen Bestimmung der Gewasserschutzgesetzgebung (Art. 20 GSchG/Art. 27 AGSchV) bzw. zu Art. 4 des dringlichen Bundesbeschlusses vom 17.3.72, der in der Form eines allgemein verbindlichen Bundesbeschlusses bis zum Inkrafttreten des -neuen- Raumplanungsgesetzes verlangert wurde."