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Beskrivelse
Am 01.01.2002 ist das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses in Kraft getreten und hat grundlegende AEnderungen der Zivilprozessordnung herbeigefuhrt. Mit der Reform sollte der Zivilprozess burgernaher, effizienter und transparenter werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Rechtsmittelrecht stark verandert. Gleichzeitig sollte die erste Instanz durch eine Erweiterung richterlicher Hinweispflichten und die Einfuhrung einer obligatorischen Guteverhandlung gestarkt werden. Diese Arbeit geht der Frage nach, ob eine nachhaltige Starkung der ersten Instanz eingetreten ist: Sind die Pflichten des Gerichts im Bereich der materiellen Prozessleitung tatsachlich erweitert worden und wie effektiv ist die neue Guteverhandlung?