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Beskrivelse
Im Widerstreit zwischen den Belangen des Zeugenschutzes und den Geboten der Wahrheitsfindung mussen die Kontroll- und Gestaltungsrechte der Verteidigung angemessen berucksichtigt werden. Mit der Zulassung audiovisueller Simultanubertragungen und der Moeglichkeit einer Anfertigung und Verwertung von Videoaufnahmen durch das am 01.12.1998 in Kraft getretene Zeugenschutzgesetz hat der Gesetzgeber einen gangbaren Weg beschritten, der jedoch einige praktische Schwierigkeiten mit sich bringt und jedenfalls in den Detailfragen noch immer als umstritten gelten muss. Unter dem Einfluss der vom 1. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 26.09.2002 inzwischen als zulassig erachteten Moeglichkeit einer optischen und akustischen Abschirmung werden die Regelungen einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen, gesetzlich und praktische Defizite aufgespurt und hieran anschliessend detaillierte Gesetzgebungsvorschlage mit praktisch-technischen Verbesserungen entwickelt.