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Beskrivelse
Mit der Vorschrift des 9 Absatz 1 Nr. 8 BBauG hat der Gesetzgeber den Versuch unternommen, den sogenannten Problemgruppen (kinderreiche Familien; altere Menschen; Behinderte; auslandische Arbeitnehmer) einen angemessenen Wohnstandort im innerstadtischen Gefuge zu sichern und sie vor einer Verdrangung durch ertragreichere Nutzungsarten zu schutzen. Die Vorschrift hat - obwohl ihre Zielrichtung weithin unterstutzt wird - in der Praxis dennoch keine nennenswerte Bedeutung erlangt. Aufgrund einer Analyse der Norm und ihrer Durchsetzungsmoglichkeiten sowie der Implementationsstruktur und der Interessenlage der Normadressaten kommt die vorliegende Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der Versuch des Gesetzgebers als gescheitert anzusehen ist. Die Verbesserung der Wohnungsversorgung der Problemgruppen kann erfolgversprechend nur mit Hilfe finanzieller Forderungsprogramme angestrebt werden."