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Beskrivelse
Wann hat eine juristische Person von einer Tatsache Kenntnis? Anders als fur die arbeitsteilig handelnde naturliche Person gibt das Gesetz auf diese Frage keine eindeutige Antwort. Die Rechtsprechung rechnete der juristischen Person das Wissen jedes Organmitgliedes weitgehend einschrankungslos zu. Der Autor entwirft fur die Wissenszurechnung bei juristischen Personen ein allgemeines Zurechnungsmodell, das sich an den Wertungen zur Risikoverteilung bei arbeitsteiligem Wirtschaften orientiert, wie sie in 166 BGB zum Ausdruck kommen. Demnach wird zunachst dort das Wissen von Organmitgliedern der juristischen Person zugerechnet, wo die Organmitglieder im Rechtsverkehr offen fur die juristische Person auftreten. Daruber hinaus vermag ihr Wissen der juristischen Person nur zugerechnet werden, wo sie Geschaftsentscheidungen aus dem Hintergrund beeinflussen oder solche Einflussnahme pflichtwidrig unterlassen. Daneben muss sich die juristische Person als wissend behandeln lassen, wenn die Unkenntnis handelnder Organmitglieder auf mangelnder Organisation der Informationsbehandlung seitens der juristischen Person beruht."