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Beskrivelse
Ein Wettbewerbsverbot betrifft grundsatzlich nur den Verpflichteten; ein Dritter braucht es deshalb nicht zu beachten. Etwas anderes kann gelten, wenn der Ehegatte des Verpflichteten die untersagte wettbewerbliche Tatigkeit ausubt. Kann das besondere Nahe- und Vertrauensverhaltnis zwischen den Eheleuten dazu fuhren, dass eine Unterlassungspflicht des einen auch den anderen in seiner wirtschaftlichen Entfaltungsfreiheit beschrankt? Die Erorterung dieser Frage fuhrt in einen Bereich, in dem sich eherechtliche Beistands- und Rucksichtspflichten, arbeits- und gesellschaftsrechtliche Treuepflichten und nicht zuletzt grundrechtlich verburgte Freiheiten uberschneiden und verschiedene, gegenlaufige Ziele verfolgen. Diesen Bereich der unterschiedlichen Interessen darzustellen, ist Anliegen dieser Arbeit."