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Beskrivelse
Das ursprunglich rein auf den Konkurrentenschutz ausgerichtete deutsche Wettbewerbsrecht weist seit dem Jahr 2004 eine Schutzzweckbestimmung auf, in der der Verbraucher ausdrucklich genannt wird. Dieser kann bei einem ihn betreffenden Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aber keinen wettbewerbsrechtlichen Anspruch geltend machen. Der Gesetzgeber hat einen solchen nicht geschaffen, um die Wirtschaft vor einem zu hohen Prozessrisiko zu schutzen und argumentiert, dass nur so das hohe Verbraucherschutzniveau im UWG beibehalten werden koenne und der Verbraucher daruber hinaus durch Anspruche aus dem allgemeinen Zivilrecht ausreichend geschutzt werde. Die Arbeit untersucht die Richtigkeit dieser Argumentation. Sie eroertert, ob tatsachlich ein hohes Verbraucherschutzniveau im UWG gegeben ist und untersucht, ob dem Verbraucher ausreichende Individualanspruche bei einer Verletzung ihn schutzender wettbewerbsrechtlicher Normen zur Verfugung stehen. Beantwortet wird ausserdem die Frage, ob die Vorschriften in 241a, 661a BGB in das UWG zu transferieren sind. Die Arbeit schliesst mit einem Gesetzesvorschlag.