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Beskrivelse
Der Auftrag gehort ebenso wie die ubrigen einseitig verpflichtenden Vertragstypen zu den weniger beachteten Gebieten des Schuldrechts. Die vorliegende Arbeit untersucht anhand einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1954 das Wesen des Auftrags und bemuht sich um eine Klarstellung des Geschaftsbesorgungsbegriffes. Zugleich soll die Abhandlung zur Abgrenzung der verschiedenen unentgeltlichen Rechts- geschafte beitragen."