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Beskrivelse
Eine gesetzliche Regelung der Alternativtaterschaft findet sich in 830 Abs. 1 S. 2 BGB. Diese ist jedoch auf die Konstellationen zugeschnitten, in denen sich ein einzelner Geschadigter mehreren moeglichen Schadigern gegenubersieht. Fur Fallgestaltungen, in denen sowohl auf Schadiger- als auch auf Geschadigtenseite mehrere Personen auftreten, fehlen dagegen bisher zufriedenstellende Loesungsansatze. Der Autor legt dar, dass auch fur diese Problemfalle die Loesung in 830 Abs. 1 S. 2 BGB zu finden ist. Er zeigt neue Moeglichkeiten auf, diese Norm zu interpretieren. Mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen gelangt er zu einer angemessenen Haftungsverteilung in samtlichen Fallen der Alternativtaterschaft.