Du er ikke logget ind
Beskrivelse
"Zuerst schlichten, dann richten": nach diesem Prinzip verpflichten nationale Gesetzgeber die Parteien bestimmter Rechtsstreitigkeiten vor Klageerhebung ein einigungsbasiertes Streitbeilegungsverfahren zu durchlaufen. Obligatorische vorprozessuale Streitbeilegungsverfahren sind regelmassig rechtspolitisch umstritten, grundsatzlich jedoch mit hoeherrangigem Recht vereinbar. Bislang weitgehend ungeklart ist hingegen das Verhaltnis dieser Vorverfahren zu den Verfahrenskoordinationsvorschriften der Art. 29-34 Brussel Ia-VO bzw. Art. 27 30 LugUE. Julian Duventaster untersucht, ob ein Klager, der ein vorprozessuales Streitbeilegungsverfahren einleitet, damit die europaische Rechtshangigkeitssperre ausloest und dadurch einem Verfahren Prioritat sichert.