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Beskrivelse
Soweit es um den nationalen Vollzug von Gemeinschaftsrecht geht, ergeben sich aus dem Gemeinschaftsrecht Vorgaben fur die nationalen Regelungen des vorlaufigen Rechtsschutzes: Das nationale Recht muss vorlaufigen Rechtsschutz vorsehen, um die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts sicherzustellen. Das Gemeinschaftsrecht errichtet aber auch Grenzen fur die Gewahrung vorlaufigen Rechtsschutzes, soweit es um vorlaufigen Rechtsschutz gegen Gemeinschaftsrecht geht. Der EuGH hat insoweit in einer Reihe von Entscheidungen seit 1992 - zuletzt im Rahmen des -Bananenstreits- - strenge Voraussetzungen aufgestellt. Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung dieser Voraussetzungen, ihre Konsequenzen fur die bestehenden Regelungen des vorlaufigen Rechtsschutzes im englischen und deutschen Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht sowie die dogmatische Uberprufung der Rechtsprechung des EuGH."