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Beskrivelse
Die kontrovers gefuhrte Diskussion um den Begriff der hoheren Gewalt gibt Anlass, Anhaltspunkte fur eine Bestimmbarkeit des in zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen verwendeten Begriffes aus einer Betrachtung derjenigen Quellen zu gewinnen, die die rechtliche Entwicklung des Begriffes bezeugen. Dabei zeigt sich, dass der Grund fur eine mangelnde positive Bestimmbarkeit in dem von der romischen Jurisprudenz beschrittenen Abstraktionsprozess zur Beurteilung qualifizierter Schadensereignisse liegt, welcher eine widerspruchsfreie Bestimmung mittels allgemeiner Kriterien nicht zulasst. Vielmehr wechselt der Bedeutungsinhalt der hoheren Gewalt mit der dogmatischen Ausgestaltung des jeweils zum Zuge kommenden Haftungsgrundes (heute Verschuldens- oder Gefahrdungshaftung), von dessen nachteiligen Folgen hohere Gewalt befreien soll. Schliesslich ergibt sich auch, dass die jungst diskutierte Einfuhrung einer beweglichen Haftungsfolge in das System der Gefahrdungshaftung nicht die Abschaffung des Instituts der hoheren Gewalt bedingt."