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Beskrivelse
Der Verfasser beschaftigt sich mit dem heute in 1004 BGB kodifizierten sog. negatorischen Beseitigungsanspruch. Indem er die Entwicklung dieses Anspruchs aus der romischen actio negatoria bis in das BGB verfolgt, erweist er ihn als zu einem umfassenden Rechtsinstitut gehorig, das nach seinem Schutzzweck - und dementsprechend auch nach seinen Voraussetzungen und Wirkungen - vom Rechtsinstitut insbesondere des Deliktsrecht scharf zu trennen ist: Dieser Rechtsschutz dient nicht der Wiederherstellung des geschadigten Glaubigervermogens, sondern der Korrektur der ineinander verschobenen Rechtskreise der streitenden Parteien. Zustandig fur die "Beseitigung" ist deshalb der "Storer," der seinen eigenen Rechtskreis rechtsgemaa einrichten mua. Die Arbeit bietet nicht nur eine Geschichte des 1004 BGB. Sie liefert zugleich einen grundsatzlichen Beitrag zur Dogmatik des dinglichen Anspruchs.