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Beskrivelse
Die Europ ische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde 1950 im Rahmen des Europarates unterzeichnet. Die Konvention ist das erste Rechtsdokument, das den Schutz der Grundrechte und -freiheiten gew hrleistet. Au erdem wird ein Kontrollmechanismus f r den Schutz dieser Rechte festgelegt. Die Wirksamkeit der EMRK h ngt davon ab, dass die Erf llung ihrer Urteile rechtsverbindlich und obligatorisch ist und gleichzeitig die Vollstreckung von Urteilen durch den EGMR berwacht wird. Die oben genannten Faktoren unterscheiden den EGMR vom brigen Mechanismus des Menschenrechtsschutzes, dessen Urteile nur empfehlenswert sind. Die Fahrl ssigkeit bei der Erf llung der Urteile des EGMR kann dazu f hren, dass die Mitgliedschaft der Staaten vor bergehend ansteht oder ein Staat aus der Organisation ausgeschlossen wird.