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Beskrivelse
Wird im Rahmen eines Arbeitsverhaltnisses, das in den Anwendungsbereich des Kundigungsschutzgesetzes fallt, die Rechtsunwirksamkeit einer sozial ungerechtfertigten Kundigung vom Arbeitnehmer nicht rechtzeitig geltend gemacht, so gilt die Kundigung, falls sie nicht aus einem anderen Grund rechtsunwirksam ist, als von Anfang an rechtswirksam ( 7, 13 Abs. 1, S. 2 KSchG). Nach 5 Abs. 1 KSchG ist eine verspatete Kundigungsschutzklage auf Antrag nachtraglich zuzulassen, wenn den Arbeitnehmer an der Versaumung der Dreiwochenfrist keinerlei Verschulden trifft. Seit Inkrafttreten des Kundigungsschutzgesetzes 1951 ist hochst umstritten, ob eine nachtragliche Zulassung der Kundigungsschutzklage trotz schuldhafter Versaumung der Frist des 4 S. 1 KSchG durch den Anwalt des Arbeitnehmers moglich ist. Die aufgrund der Haufigkeit von Anwaltsvertretungen im Kundigungsschutzprozess bedeutsame Frage, ob dem Arbeitnehmer die schuldhafte Fristversaumung durch seinen Anwalt zurechenbar ist, wird von den Landesarbeitsgerichten in der Bundesrepublik unterschiedlich beantwortet. Die jungsten Entscheidungen des LAG Hamm aus den Jahren 1995 und 1996, die die Diskussion mit neuen Begrundungsansatzen belebt haben, hat der Autor zum Anlass genommen, die Streitfrage im Rahmen einer bisher fehlenden zusammenfassenden Darstellung einer Losung zuzufuhren."