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Beskrivelse
Die Schaffung des 1192 Abs. 1a BGB durch das Risikobegrenzungsgesetz hat die Einredemoglichkeiten des dinglichen Schuldners gegen die Sicherungsgrundschuld punktuell verbessert. Demgegenuber ist das Recht der Verkehrshypothek unangetastet geblieben, so dass diese ihren Leitbildcharakter in Teilen eingebusst hat. Die Arbeit stellt zunachst die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Verkehrshypothek und Sicherungsgrundschuld hinsichtlich der Begrundung des Kreditsicherungsverhaltnisses dar und widmet sich dann ausfuhrlich den Einwendungs- und Einredemoglichkeiten gegen eine Inanspruchnahme aus dem dinglichen Recht vor und nach Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes. Dabei werden die Entwicklungen der Rechtsprechung sowie Alternativen zur Schaffung des 1192 Abs. a BGB dargelegt und abschliessend die Frage nach einer Verbesserung des Schuldnerschutzes beantwortet.