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Beskrivelse
Kann der Staat verhaltensoekonomisches Wissen zur Steuerung verwenden? Und falls ja, in welchem Umfang? Bruno Gebhardi demonstriert, dass das Konzept des "Nudging" von Sunstein/Thaler, das diese Art der Steuerung popular gemacht hat, nicht in das deutsche Recht ubernommen werden kann. Stattdessen entwickelt er verhaltensoekonomisch informierte Steuerungsinstrumente, die sich an den bekannten Instrumentenkategorien des deutschen Verwaltungsrechts orientieren. Er analysiert, welche Funktionen diese in einem Steuerungskonzept ubernehmen koennen und welchen Grenzen des hoeherrangigen Rechts - insbesondere des Verfassungsrechts - sie dabei unterliegen. Dazu wird der Umgang mit verhaltensoekonomisch erforschten Effekten in drei Referenzgebieten betrachtet: dem Datenschutzrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Wahlrecht.