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Beskrivelse
Die Amtshilfe ist als ein der Erreichung des Staatszweckes verpflichtetes Rechtsinstitut zu begreifen. Untersucht wird zunachst der Grund einer behordlichen Unterstutzungspflicht: Ist im Hinblick auf eine Gesetzgebung, die den Schutz vielerlei Daten des Burgers nahezu auf eine Stufe stellt mit der Erreichung des Staatszweckes, uberhaupt noch Platz, auf Topoi wie Funktionsfahigkeit und Einheitlichkeit der Staatsgewalt zu verweisen? Unter verfahrensrechtlichen Aspekten werden schliesslich das Spannungsverhaltnis zwischen Amtshilfe und Geheimhaltung sowie die kostenrechtliche Seite der Behordenunterstutzung behandelt."