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Beskrivelse
Die Rechtspraxis der Idealvereine ist durch das Gemeinnutzigkeitsrecht gepragt, wie zuletzt durch die sog. Kita-Beschlusse des BGH zur Vereinsklassenabgrenzung zum Ausdruck gekommen ist. Unter der zunehmenden Erkenntnis der Einflusse des Gemeinnutzigkeitsrechts auf die zivilrechtliche Organisationsverfassung setzt sich die Arbeit aus vereins- und gemeinnutzigkeitsrechtlicher Perspektive mit dem Vereinszweck auseinander. Im Fokus steht dabei das Vorliegen einer Zweckanderung nach 33 Abs. 1 Satz 2 BGB, die auch fur die Umwandlung gemeinnutziger Vereine in Erwerbsgesellschaften beleuchtet wird, sowie das allgemeine Verhaltnis von Gemeinnutzigkeitsstatus und Vereinszweck, das beim Ausstieg aus der Gemeinnutzigkeit von besonderer Relevanz ist.