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Beskrivelse
Ein Meilenstein Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geandert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage ("Abhilfeklage") verankert. Vor dem Hintergrund der notwendigen Umsetzung der zugrundeliegenden europaischen Richtlinie ist mit der gesetzlichen Neuregelung noch im Fruhjahr 2023 zu rechnen. Der neue Handkommentar Die kurze Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Abhilfeklage stellt Verbande, Anwaltschaft und Gerichte vor grosse Herausforderungen. Der Kommentar von Rothemeyer erscheint deshalb zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte: Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Anspruche konnen gegen wen von wem gebundelt werden? Klagearten: In welchem Verhaltnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage? Gleichartige Anspruche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen? Opt-in-Modell: Was muss der Anspruchsinhaber aktiv tun, wie wahrt er seine Rechte? Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um? Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie errechnet sich der sog. Kollektive Gesamtbetrag? Durchsetzung: Was kann, was muss der Beauftragte sog. Sachwalter bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten? Welche Rolle hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren? Verstandlich und praxisnah Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschliesslich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus. Der Autor Dr. Peter Rothemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fusst.