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Beskrivelse
Die Zivilprozessrechtsreform, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, hat die materielle Prozessleitung des Gerichts und die zugehoerigen Regelungen zur Urkundsvorlage reformiert. Der Gesetzgeber hat sich dabei zwar nicht entschliessen koennen, eine seit langem geforderte und im Ausland durchaus verbreitete allgemeine Aufklarungs- und Mitwirkungspflicht der Parteien einzufuhren. Mit der Neufassung sind jedoch nicht unerhebliche Obliegenheiten fur den Beweisgegner und Mitwirkungspflichten Dritter sowie - in ihrer Reichweite bislang unterschatzte - Moeglichkeiten richterlicher Prozessleitung eingefuhrt worden. Die Arbeit geht den sich daraus ergebenden dogmatischen Fragen nach. Sie untersucht zudem, wie sich die Neuregelungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren auswirken, das der Gesetzgeber bei seinem Reformvorhaben offenbar ubersehen hat.