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Beskrivelse
Mit dem EuZVR hat sich in den letzten Jahrzehnten eine justizielle Infrastruktur fur den Europaischen Binnenmarkt herausgebildet: Einheitliches Internationales Verfahrensrecht gewahrt heute allen Marktteilnehmern innerhalb der EU freien Zugang zum Recht und Urteilsfreizugigkeit. Im Verhaltnis zu Drittstaaten stellt sich die Situation unubersichtlicher dar: Hier kommen die autonomen Verfahrensrechte der Mitgliedstaaten und volkerrechtliche Vertrage zur Anwendung; teilweise aber auch Regelungen des EuZVR. Rechtsschutzlucken, Rechtsunsicherheit und Rechtsunklarheit sind die Folge. Johannes F. Bachmann untersucht die Moglichkeit einer einseitigen Erstreckung des EuZVR auf Drittstaatensachverhalte. Den zentralen Untersuchungsgegenstand bildet dabei die Brussel Ia-Verordnung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Universalisierung des europaischen Rechts nicht nur rechtlich durchfuhrbar ist, sondern gegenuber einer staatsvertraglichen Rechtsvereinheitlichung viele Vorzuge genieat.