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Beskrivelse
Dort wo die Kirchen ihre internen Rechtsstreitigkeiten einer eigenen kirchlichen Gerichtsbarkeit zuweisen, uben sich staatliche Gerichte bei der Nachkontrolle in ausserster Zuruckhaltung. Diese Einschrankung einer effektiven staatlichen Justizgewahrung aufgrund des deutschen Religionsverfassungsrechts, wie sie in der deutschen Rechtsprechung anerkannt ist, wird durch die Entscheidungen des EuGH zum sog. Chefarztfall ("IR") sowie "Egenberger" in Frage gestellt, soweit der Anwendungsbereich des Unionsrechts eroffnet ist. Der Autor untersucht den Massstab unionsrechtlicher Justizgewahrung gem. Art. 47 GRCh gegenuber der kirchlichen Gerichtsbarkeit ausgehend vom Primarrecht aus Art. 17 AEUV und Art. 10 GRCh, unter Einbeziehung von Art. 9 EMRK.