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Beskrivelse
Mit der Bestrafung des unbeendeten Versuchs und bestimmter Vorbereitungshandlungen verbietet der Gesetzgeber bereits die Vornahme solcher Verhaltensweisen, die nach der Vorstellung des Taters fur den Erfolgseintritt notwendig, aber noch nicht hinreichend sind und insoweit der weiteren Tatfortfuhrung bedurfen. Ob es jedoch zu einer Fortfuhrung dieser subjektiv noch unvollstandig vollzogenen Tat kommt, ist bei isolierter Betrachtung der bereits vollzogenen Handlung(en) noch ungewiss. Die im Ergebnis weitgehend unumstrittene Strafbarkeit des unbeendeten Versuchs sowie die Bestrafung von Vorbereitungshandlungen knupfen jedoch gerade an diese vor der Versuchsbeendigung liegenden Handlungen an und begrunden eine Vorverlagerung von Strafbarkeit. Unter Rekurs auf die Normtheorie erarbeitet der Autor Kriterien, auf denen die Strafbarkeit des unbeendeten Versuchs basiert. Anhand derer beurteilt er sodann die Legitimitat und Berechtigung zahlreicher Vorbereitungstatbestande.