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Beskrivelse
Die Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung auf den im Rahmen der Flachenstillegungsprogramme der Europaischen Gemeinschaft und des Landes Schleswig-Holstein in der Form der Dauerbrache stillgelegten Flachen steht in einem deutlichen Spannungsverhaltnis zu den naturschutzrechtlichen Regelungen in Schleswig-Holstein. Dies um so mehr, als die Stillegungsvereinbarungen keine diesbezuglichen Regelungen vorsehen. Die Arbeit macht deutlich, dass in das Landesnaturschutzgesetz eine Regelung eingefugt werden muss, die die uneingeschrankte Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung auf vertraglich stillgelegten Flachen sicherstellt."