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Beskrivelse
English summary: When the interests of another are protected in a trust, the divergence between the ownership of the interests by the trustor and the protection of the interests by the trustee causes specific conflicts of interests which do not occur in this way in interchangeable obligations or in partnership agreements. Up to now, no one has drawn up general principles for the legal handling of conflicts of interests which go beyond the coincidences of case law in the various fields of law. In his fundamental work on German trust law, Martin Lohnig deals with this complex problem and in addition makes a contribution to the development of a 'general trust law' by presenting rules for solving conflicts which apply to all trusts or which can at least be applied randomly to certain groups of trusts. German description: Die Bewaltigung von Interessenkonflikten bei der Wahrnehmung fremder Interessen ist ein ebenso aktueller wie grundlegender Fragenkreis der modernen Dienstleistungsgesellschaft. Die Fortentwicklung des Vertragsrechts findet zum grossen Teil auf dem Gebiet der Wahrnehmung fremder Interessen statt, wo ungemein viele neue Vertragstypen entstehen. Angesprochen sind damit Schuldverhaltnisse (Treuhandverhaltnisse) zwischen zumindest zwei Rechtssubjekten, Treugeber und Treuhander, durch die der Treuhander verpflichtet wird, die Interessen des Treugebers teilweise oder insgesamt wahrzunehmen. Durch dieses Auseinanderfallen von Interessentragerschaft des Treugebers und Interessenwahrnehmung durch den Treuhander entstehen spezifische Interessenkonflikte, die in Austauschschuldverhaltnissen oder Gesellschaftsvertragen nicht in dieser Weise auftreten. Bisher existieren lediglich Untersuchungen fur einzelne Treuhandverhaltnisse; es fehlt jedoch eine Erarbeitung allgemeiner Grundsatze rechtlicher Behandlung von Interessenskonflikten, die uber die Zufalligkeiten des Fallrechts unter den verschiedenen Rechtsquellen hinaus geht. Martin Lohnig behandelt umfassend dieses komplexe Problem und leistet daruber hinaus einen Beitrag zur Entwicklung eines 'Allgemeinen Treuhandrechts', indem er Konfliktlosungsregeln aufgezeigt, die fur samtliche Treuhandverhaltnisse gelten oder die wenigstens auf bestimmte Gruppen von Treuhandverhaltnissen unterschiedslos angewendet werden konnen.