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Beskrivelse
In der Erbengemeinschaft sind die Miterben mehr oder weniger aufeinander angewiesen, wenn das Ergebnis der Auseinandersetzung alle Beteiligten zufriedenstellen soll. Noch wesentlich stärker ist die Verbundenheit der Erben, wenn der Erblasser die Auseinandersetzung ausgeschlossen hat oder die Erbengemeinschaft aus anderen Gründen für längere Zeit fortbesteht. Dann müssen die Erben mit dem Nachlass gemeinsam wirtschaften. Wie sie das tun sollen, lässt das Gesetz im Grunde offen. Die spärlichen Regelungen zur erbengemeinschaftlichen Nachlassverwaltung geben keine annähernd befriedigende Auskunft; vielmehr sind sie für ein gedeihliches Zusammenwirken der Erben eher hinderlich. Christian Hellfeld untersucht, ob hier -ähnlich wie im Gesellschaftsrecht - eine Pflichtbindung aus Treu und Glauben oder eben doch eine "Treuepflicht" hilfreich wäre.