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Beskrivelse
Unternehmen, die ihren Kunden unter einer 0130-Rufnummer ein Telefonieren zum Nulltarif bieten, tragen samtliche Kosten eines solchen Gesprachs. Insbesondere im Fall des telefonischen Vertragsschlusses wirft das Telefonieren zum Nulltarif zahlreiche wettbewerbsrechtliche Fragen auf. Gewahrt z.B. der Verkaufer, der dem Kaufer die Telefonkosten abnimmt, diesem einen Rabatt? Oder eine - gegebenenfalls unzulassige - Zugabe? Ist die Werbung mit dem Telefonieren zum Nulltarif vielleicht sittenwidrig i.S. von 1 UWG oder irrefuhrend i.S. von 3 UWG? Diesen und anderen Fragen geht der Verfasser nach. Er zeigt auf, wo bei der Werbung mit dem Telefonieren zum Nulltarif die Grenze zu ziehen ist zwischen zulassigem Verkaufsargument einerseits und wettbewerbsrechtlich unzulassigem Marketinginstrument andererseits."