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Beskrivelse
Als "Tauschungen mit Wahrheitskern" im Rahmen des 145 d I Nr. 1 StGB konnen Sachverhalte bezeichnet werden, in denen der Tater eine wirklich begangene eigene oder fremde Tat wider besseren Wissens anders darstellt, als sie in Wahrheit geschehen ist. So kann insbesondere der Hergang oder die Folge einer wirklichen Tat uberzeichnet oder eine eigene oder fremde Straftat verdeckt oder verschleiert werden. Anders als vollig erfundene Straftaten werfen Tauschungen mit Wahrheitskern Fragen auf, die insbesondere die Abgrenzung strafbaren Vortauschens von straflosem "Aufbauschen" und deren dogmatische Begrundung betreffen. Diese Fragen werden in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beantwortet und sind bislang nicht abschliessend geklart. Ausgehend von einer Darstellung der geschichtlichen Entwicklung des heutigen 145 d StGB, einer statistischen Bestandsaufnahme und einem rechtsvergleichenden Uberblick wird der Meinungsstand dargestellt und analysiert. Anhand grammatischer, teleologischer, systematischer und historischer Auslegung wird eine kritische Stellungnahme zu den Losungsansatzen in Rechtsprechung und Schrifttum begrundet und ein eigenes Abgrenzungskriterium entwickelt. Entscheidend ist danach, ob der Tater vor dem Hintergrund der tatsachlich vorliegenden rechtswidrigen und verfolgungsbedurftigen Straftat durch seine Tauschung einen anderen, neuen Ermittlungsgegenstand geschaffen hat. Dies ist anzunehmen, wenn er in Bezug auf mindestens einen der fur die Ermittlungstatigkeit wesentlichen Anknupfungspunkte wahrheitswidrige Tatsachenangaben gemacht hat, die ihrem Inhalt nach zur Fehlleitung der Ermittlungen geeignet sind. In einem Exkurs wird untersucht, inwieweit das Kriterium des anderen Ermittlungsgegenstandes als tatbestandsubergreifender Losungsansatz fur weitere umstrittene Rechtsfragen der Vorschrift herangezogen werden kann.