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Beskrivelse
Nach dem Grundsatz der Tarifeinheit galt jahrzehntelang in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag. Im Jahr 2010 gab die Rechtsprechung die Tarifeinheit bei Tarifpluralitaten auf. Durch vermehrte Tarifabschlusse von Spartengewerkschaften entstehen Tarifkollisionen, die nicht mehr aufgeloest werden. Die Funktionsfahigkeit des Tarifsystems ist durch diese Entwicklung zunehmend gefahrdet. Tarifgemeinschaften wurden insofern als verfassungsgemasse Loesung entwickelt. Sie sind gemass Art. 9 Abs. 3 GG moeglich und in der Praxis vorzufinden. Durch Tarifgemeinschaften werden weder Tarifvertrage noch -partner aus dem System ausgegrenzt und die verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheiten und -garantien werden gewahrleistet.