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Beskrivelse
Arbeitskampfe werden als Storung des sozialen Friedens empfunden werden, solange sie auf dem Rucken kampfunbeteiligter Dritter ausgetragen werden. Die Untersuchung liefert ein geschlossenes Konzept des Streikfolgenrechts unter besonderer Berucksichtigung der Rechtsstellung kampfunbeteiligter Unternehmen. Ausgehend von aktuellen Entscheidungen des BAG wird deren Rechtsstellung im Regelfall des Streiks in der Privatwirtschaft sowie im Sonderfall des Arbeitskampfes in der Flugsicherung untersucht. In beiden Konstellationen gilt der Grundsatz: Regresshaftung statt Durchgriffshaftung. Geschadigte Drittunternehmen haben Ersatzanspruche gegen den bekampften Arbeitgeber. Durchgriffsanspruche gegen die streikenden Arbeitnehmer bzw. die streikfuhrende Gewerkschaft sind demgegenuber die Ausnahme, wenngleich sie im rechtswidrigen Streik denk- und uber 285 BGB konstruierbar sind. Unverhaltnismassige Drittschaden fuhren zur Rechtswidrigkeit des Arbeitskampfs und zu Regressanspruchen.