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Beskrivelse
Staat und Gesellschaft haben seit jeher ein erhebliches Interesse an Informationen uber begangene Straftaten, das sich mittlerweile auch auf die Frage erstreckt, ob Strafverfahren gegen bestimmte Personen anhangig (gewesen) sind. Dieses Informationsbedurfnis der OEffentlichkeit steht in einem Spannungsverhaltnis zu dem Recht der Betroffenen auf einen sorgfaltigen Umgang mit derart sensiblem Datenmaterial. Dass auch dieses unter dem Schutz der Verfassung steht, hat das BverfG im Zusammenhang mit den aus der Verfassung hergeleiteten Grundrechten auf Resozialisierung und informationelle Selbstbestimmung mehrfach betont. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit die verschiedenen Formen der Straf(verfahrens)registrierung den verfassungsrechtlichen Erfordernissen genugen.