Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Zur Versorgung von Patienten arbeiten Arzte und Zahnarzte mit Gesundheitshandwerkern zusammen. Je nach Ausgestaltung der Kooperation kann diese eine Korruption i. S. d. 299a ff. StGB beinhalten. Die fur die strafrechtliche Prufung relevanten Eigenheiten einer Versorgung mit Horgeraten, Sehhilfen sowie Orthopadie- und Zahntechnik werden betrachtet und hieraus resultierende strafrechtliche Probleme diskutiert. Bereits aus der Praxis gelaufige Konstellationen wie Unternehmensbeteiligungen oder die Gewahrung von Preisnachlassen werden mit Blick auf die strafrechtliche Regelung des 299a StGB behandelt.