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Beskrivelse
Nehmen Sie einmal an, ihre Gemeinde teilt Ihnen mit, dass sie beabsichtige eine Grundinstandsetzung ihrer Strae durchzufuhren. Mit dieser Baumanahme solle die Erstmalige Endgultige Herstellung der Strae erzielt werden (eeh-Strae), da der bisherige Ausbauzustand nur ein provisorischer gewesen sei. Der uberwiegende Teil der Kosten fur die Baumanahme sei durch die Anlieger zu tragen. Sie fragen sich, warum nicht schon fruher diese Strae formal erschlossen wurde, immerhin gebe es die Strae ja seit mehr als 70 Jahren, und ob es Rechtens sei die Kosten auf die Anlieger abzuwalzen. Das preuische Fluchtliniengesetz wurde vor mehr als 140 Jahren eingefuhrt und uberdauerte das Kaiserreich, die Weimarer Republik, den Nationalsozialismus und ebenso die Anfange der jungen Bundesrepublik. In dem Vorwort zu diesem Kommentar fuhrt der Verfasser, Oberverwaltungsgerichtsrat R. Friedrichs, aus, dass es die Aufgabe dieses kleinen Werkes sei, die Erkenntnisse und Entscheidungen des Preuischen Oberverwaltungsgerichtes einem groerem Kreise bekannt zu machen, um nicht dieselben Fragen, welche bereits in einer Reihe von Fallen an das genannte Gericht gelangt sind, immer wieder von Neuem zum Gegenstande der Erorterung im Verwaltungsstreitverfahren werden zu lassen. Die Erlauterungen zum Straen- und Baufluchtengesetz sind auch weiterhin von groer Bedeutung fur Grundbesitzer, die von einer Straenerschlieungsmanahme an einer - moglicherweise - vorhandenen Strae betroffen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Grundsatzurteilen bestimmt, dass die Regelungen der damaligen Zeit fur Straen, die vor dem 29. Juni 1961 von einer Gemeinde unterhalten wurden, entsprechend anzuwenden sind.