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Beskrivelse
Die Abgrenzung von 1004 I S. 1 BGB und 823 I BGB ergibt sich aus der Zugehorigkeit der actio negatoria zu dem Bereich des praventiven Rechtsschutzes: Auch in der Form des Storungsbeseitigungsanspruches stellt der Eigentumsfreiheitsanspruch allein einen gegen zukunftiges rechtswidriges Verhalten gerichteten Rechtachtungsanspruch dar. Fur 1004 I BGB stellt sich dann in gleicher Weise wie fur 823 I BGB die Frage nach einer zutreffenden Umschreibung des rechtswidrigen Verhaltens, insbesondere auch die Frage nach Umfang und Grund der durch die Verkehrspflichten auferlegten Organisationskreiszustandigkeit. Der dritte Hauptteil der Arbeit widmet sich der Situation der -Storermehrheit- und macht hierfur die gesetzlichen Gesamtschuldregeln der 421ff. BGB fruchtbar."