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Beskrivelse
Das deutsche Steuerrecht verbietet den Abzug von Geldbussen als Betriebsausgaben insoweit nicht, als mit diesen der durch den Gesetzesverstoss erlangte wirtschaftliche Vorteil abgeschopft wurde. Vor diesem Hintergrund betrachtet das vorliegende Werk die steuerrechtliche Abzugsfahigkeit von Kartellgeldbussen, die durch das Bundeskartellamt verhangt werden. Dabei wird aus steuerrechtlicher und kartellrechtlicher Sicht gezeigt, dass diesen Geldbussen regelmassig abschopfende Wirkung zukommt. Dies gilt haufig selbst dann, wenn das Bundeskartellamt die verhangte Geldbusse als rein ahndende Geldbusse bezeichnet. Dies fuhrt dazu, dass solche Kartellgeldbussen insoweit zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen sind.