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Beskrivelse
Die Einschrankung der strafrechtlichen Rechtfertigungsgrunde, besonders im Hinblick auf sozialethische Erwagungen und Grundgedanken, ist eng mit den Kardinalfragen uber das Verhaltnis zwischen Sozialethik und Strafrecht und uber das Wesen der Strafrechtswidrigkeit und des Strafrechtsausschlusses verbunden. Sind aber die sozialethischen Einschrankungen der strafrechtlichen Notrechte reiner sozialethischer Herkunft oder weisen sie auch einen echten rechtlichen Akzent auf? Angesichts des in 103 II GG verankerten Gesetzlichkeitsprinzips zwingt die uber den jeweils normierten Wortlaut hinausgehende Einschrankung des Strafunrechtsausschlusses zu einer Besinnung uber die Zulassigkeit solcher sozialethischer Einschrankungen.