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Beskrivelse
Ende 2000 wurde die Charta der Grundrechte der Europaischen Union proklamiert. In dem mit ihrer Ausarbeitung beauftragten Gremium, dem Konvent, waren auch Vertreter Deutschlands und Frankreichs anwesend. Als schwierig erwies sich fur den Konvent die Niederlegung sozialer Grundrechte in der Charta. Die Arbeit analysiert, inwieweit die Vertreter Deutschlands und Frankreichs bei den diesbezuglichen Debatten Beeinflussungen durch ihr nationales Verfassungsrecht ausgesetzt waren. Die deutsch-franzoesischen Konventsdebatten sind dabei auch auf spezifische rechtliche Fragestellungen sozialer Grundrechte konzentriert: Es sind dies Fragen nach der grundrechtsfunktionalen Wirkweise dieser Kategorie von Rechten. Ausgehend von den insoweit aufgeworfenen Fragestellungen untersucht die Arbeit rechtsvergleichend das deutsche und franzoesische Verfassungsrecht. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden schliesslich fur die Auslegung der sozialen Grundrechte der Charta fruchtbar gemacht.