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Beskrivelse
Softwareentwicklung findet heute mehr denn je durch ein Team von Schoepfern statt, die gemeinschaftlich im Rahmen eines Vertragsverhaltnisses das Wirtschaftsgut Software produzieren. Die Arbeit untersucht die Zuordnung der Nutzungsrechte an Software, die auf Veranlassung eines Unternehmens von vertraglich gebundenen Softwareurhebern entwickelt worden ist. Ausgangspunkt ist dabei die Regelung des 69b UrhG, der aber nur die Zuordnung in Arbeits- und Dienstverhaltnissen regelt. Damit stellt sich die Frage, welche Rechte dem Unternehmen zustehen, wenn an der Softwareentwicklung nicht nur angestellte Softwareurheber, sondern auch andere Personen wie freie Mitarbeiter, Geschaftsfuhrer, Vorstandsmitglieder und Gesellschafter beteiligt sind. Entgegen der herrschenden Meinung, die ausserhalb des Anwendungsbereichs des 69b UrhG eine auf den Einzelfall bezogene Vertragsauslegung befurwortet, pladiert die Arbeit nach ausfuhrlicher Analyse des Normzwecks fur eine analoge Anwendung der Vorschrift des 69b UrhG.