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Beskrivelse
Mit der in 2020 erschienenen 14. Auflage dieses Bandes hat der Verlag einige Veranderungen vorgenommen, die zu erlautern sind. Die in deutscher Sprache und damit in einer nicht amtlichen Sprache der Vereinten Nationen vorgenommene Kommentierung der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (Vienna, 1980) (CISG) wurde in der 13. Auflage mit dem Titel Schuldrechtliche Nebengesetze 2: Ubereinkommen der Vereinten Nationen uber Vertrage uber den internationalen Warenverkauf (CISG) bezeichnet. Die herausragende Stellung des UN-Kaufrechts als Rechtsgrundlage des internationalen Warenhandels belegt seine Geltung in 92 Staaten (5.12.2019), darunter in nahezu allen wichtigen Handelsnationen. Der Erfolg des Einheitsrechts in der praktischen Anwendung wird maageblich durch das Verstandnis bedingt, dass das Einheitsrecht auf der Basis der amtlichen Sprachen der Vereinten Nationen gleichformig im Handelsverkehr wie in der gerichtlichen Entscheidungspraxis ausgelegt und angewandt wird. Dem tragt die Neukommentierung des UN-Kaufrechts durch eine umfassende Einbeziehung der Rechtsprechung und der Spruchpraxis internationaler Schiedsgerichte in besonderem Maae Rechnung. Mit der jetzt vorliegenden 14. Auflage hat der Verlag den Titel auf CISG, UN-Kaufrecht verkurzt und damit im Titel die breitere Durchdringung des UN-Kaufrechts und dem damit gestiegenen Kenntnisstand uber das CISG berucksichtigt. Deutschland und alle ubrigen deutschsprachigen Lander und ihre jeweiligen Unternehmen sind exportstark und sorgen aufgrund der Vielzahl der Sachverhalte fur eine quantitative Zunahme an Fallen in der Praxis. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass die vom Verlag getroffene systematische Verortung des UN-Kaufrechts im jetzt 9. Band unmittelbar im Schuldrecht und in der Kommentierung nach dem Kaufrecht im BGB erfolgte. Die fruhere Einordnung, die sich an einer systematisch-hierarchischen Unterscheidung zwischen BGB und Nebengesetzen ausrichtete, und bei der das CISG zwischen Schuldrecht und dem Sachenrecht verortet wurde, ist damit obsolet. Der Kommentar wurde vollstandig neu formuliert ohne die Struktur und uberzeugende Argumente vorausgegangener Auflagen zu vernachlassigen. Dadurch wird eine gewisse Kontinuitat und Verbundenheit mit den Vorauflagen aufrechterhalten. Die Kommentierung ist auf dem Stand vom 1. Mai 2020.