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Beskrivelse
Beim selektiven Vertrieb werden vom Hersteller nicht alle an Bezug und Weiterverkauf interessierten Wiederverkaufer in das Vertriebsnetz aufgenommen und beliefert, sondern nur solche Unternehmen, die den vertriebspolitischen Vorstellungen des Herstellers entsprechen. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen einzelne mit einer solchen Selektion verbundenen Zulassungs- und Lieferverweigerungen gegen das Europaische Kartellverbot des Art. 85 des EWG-Vertrags verstossen. Auf der Rechtsfolgenseite wird gepruft, inwieweit zu Unrecht gesperrte Unternehmen - hierbei handelt es sich haufig um als -Preisbrecher- gefurchtete Vertriebsformen wie Warenhauser oder Discountladen - einen vor dem Europaischen Gerichtshof durchsetzbaren Anspruch darauf haben, dass die EG-Kommission tatig wird und den Hersteller zur Aufnahme des Geschaftsverkehrs verpflichtet."