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Beskrivelse
I. Begriff der Seilbahnen Unter einer Eisenbahn wird jedes Verkehrsmittel verstanden, dessen Fahrzeuge in jesten Filhrungen laufen . Mithin sind Seilbahnen, da diese Bedingung zutrifft, zu den Eisenbahnen zu zahlen und gehoren zur Gruppe der Eisenbahnen besonderer Bauart. Unter dem Begriff Seilbahnen werden aIle jene Verkehrsmittel zu- sammengefaBt, die sich eines Seiles als Zugorgan fur die Fahrzeuge oder als Fahrbahn fur dieselben bedienen. Man unterscheidet: Standseilbahnen, bei denen die Fahrzeuge auf Schienen laufen und von einem Zugseil fortbewegt werden, und Seilschwebebahnen, bei welchen die Fortbewegung der Wagen in gleicher Weise wie bei den Standseilbahnen geschieht, die Fahrbahn aber vom Boden weg auf ein zwischen Stiitzen ausgespanntes, nachgiebiges Tragseil verlegt ist. Daneben gibt es noch Sonderbauarten, und zwar: Einseilbahnen, bei denen Trag-und Zugseil ein einziges Organ bilden, an dem FordergefaBe oder Tragsessel hangen; sie fallen auBerhalb des durch die Definition der Eisenbahn gezogenen Rahmens, werden abel' rechtlich doch oft zu den Eisenbahnen gezahlt. Seilkletterbahnen, welche sich wohl eines Tragseiles als Fahrbahn bedienen, doch werden die Fahrzeuge zur Fortbewegung mit einem Kletter- antrieb versehen; es sind also Triebfahrzeuge vorhanden, und schlieBlich Seilhangebahnen, bei welchen die Wagen auf einer von Geriisten getragenen Hangebahnschiene laufen und von einem Zugseil fortbewegt werden. Endlich gibt es noch fUr ortlich engbegrenzte Transportzwecke: Seilfiihren zur Uberquerung flieBender Gewasser, wobei ein Fiihrschiff mit einem Gierseil an einer Laufkatze befestigt ist, die sich auf einem iiber den Flumauf gespannten Tragseil bewegen kann. Die bewegende Kraft liefert die Stromungsenergie des 'Vassel's bei entsprechend schrager SteHung des Fahrschiffes gegeniiber del' FlieBrichtung.