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Beskrivelse
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1.7, AKAD-Fachhochschule Pinneberg (ehem. Rendsburg), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hauptseminararbeit hatte zum Inhalt den normativen und schuldrechtlichen Teil des Tarifvertrages zu beleuchten. Tarifvertrage sind Kollektivvertrage, die eine spezifisch arbeitsrechtliche Rechtsquelle bilden und fur den Inhalt des Arbeitsverhaltnisses von groter praktischer Bedeutung sind. Der Tarifvertrag hat seine Rechtsgrundlage im TVG (Tarifvertragsgesetz). So begrundet ein Tarifvertrag nicht nur zwischen Tarifsvertragsparteien schuldrechtliche Beziehungen, sondern setzt in seinem normativen Teil fur seinen Geltungsbereich objektives Recht fur Inhalt, Abschlu oder Beendigung von Arbeitsverhaltnissen. 2 TVG stellt klar, wer in einem Tarifvertrag als Vertragspartei in Betracht kommt. Auf Arbeitnehmerseite sind dies Gewerkschaften, auf Arbeitgeberseite entweder der einzelne Arbeitgeber oder Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbande). Damit ein Tarifvertrag wirksam ist, mu neben der Tariffahigkeit (Fahigkeit einen Tarifvertrag als Vertragspartei abzuschlieen) auch die Tarifzustandigkeit gegeben sein. Letztere bezeichnet die Zustandigkeit der Verbande fur einen abzuschlieenden Tarifvertrag; z.B. konnen Verbande der Metallindustrie keine Tarifvertrage fur den offentlichen Dienst abschlieen. Das Recht, Tarifvertrage auszuhandeln und abzuschlieen, geht aus der Tarifautonomie hervor, die verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG garantiert ist. Die Tarifautonomie hat den Sinn, dass die Ordnung des Arbeitslebens vorrangig selbstandig durch die Tarifvertragsparteien festgelegt wird und nicht durch den Gesetzgeber. Tarifvertrage unterliegen als privatrechtliche Vertrage dem allgemeinen Vertragsrecht nach 145 ff. BGB und gema 1 Abs. 2 TVG ist fur sie die Schriftform vorgeschrieben. ...]