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Beskrivelse
Schriftformklauseln sind in Vertragsformularen weit verbreitet. Mit ihrer Verwendung werden drei verschiedene Zwecke verfolgt: Verbesserung der Beweislage, Begrundung eines Formzwanges und Beschrankung der Befugnisse von Aussenorganen. Der Verfasser unter- sucht zunachst, inwieweit Schriftformklauseln geeignet sind, diese drei Funktionen tatsachlich zu erfullen, um dann zu prufen, inwieweit sie in Formularvertragen nach dem AGBG zulassig sind. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass Schriftformklauseln lediglich unter bestimmten Voraussetzungen zur Vollmachtsbegrenzung geeignet sind und insoweit auch nicht der Inhaltskontrolle nach dem AGBG unterliegen. Im ubrigen sind sie jedoch rechtlich wirkungslos, aber wegen der mit ihrer Verwendung verbundenen Missbrauchs- und Tauschungsgefahr in AGB unzulassig."